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Vom Kinderwunsch zum Wunschkind - ein Behandlungsüberblick

1.) Das Erstgespräch

Das Erstgespräch dient der Bestandsaufnahme. Wurden bereits richtungsweisende Voruntersuchungen durchgeführt, so kann  in manchen Fällen schon nach dem ersten Gespräch die Therapie festgelegt werden. Häufig sind jedoch noch weitere Untersuchungen nötig, um die für Sie optimale Behandlung festzulegen.


Beispiele für Untersuchungen bei der Frau sind:


Beispiele für Untersuchungen beim Mann:

 

Was sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen?

  • Bringen Sie bitte alle Befunde der bereits durchgeführten Untersuchungen und vorangegangene Therapien zum Erstgespräch mit. So helfen sie Doppeluntersuchungen zu vermeiden und ermöglichen einen raschen Beginn der Behandlung.
  • Gesetzlich versicherte Patienten sollten einen Überweisungsschein (wenn Sie als Paar kommen von beiden Partner) von ihrem betreuenden Frauenarzt, Hausarzt oder Urologen mitbringen. Haben Sie im selben Quartal noch keinen Arzt aufgesucht, kann die Praxisgebühr auch bei uns entrichtet werden. Sie benötigen dann keinen Überweisungsschein.

 

 

2.) Die Behandlung

Sobald die benötigten Untersuchungsergebnisse vorliegen, kann die für Sie optimale Therapie festgelegt werden.

Häufig reicht der Ausgleich einer leichten hormonellen Störung, um die ersehnte Schwangerschaft herbeizuführen.

Wir werden gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Behandlungsplan erstellen.

Abhängig von den Untersuchungsergebnissen kann eine der folgenden Therapien für Sie der Weg zum Wunschkind sein:


Der Behandlungszyklus bei einer IVF oder ICSI-Therapie kann in 3 Abschnitte gegliedert werden:

  1. Die hormonelle Stimulation: Dauer je nach Art des angewandten Stimulationsprotokolls 10-14 Tage.
  2. Die Eizellentnahme erfolgt ambulant in unserem Zentrum. Die Eizellentnahme dauert ca. 15 Minuten und findet unter einer kurzen Narkose statt. Anschließend sollten Sie sich noch ca. 2 Stunden in unserem Ruheraum von der Narkose erholen.
  3. Die Embryonenrückgabe findet 2-4 Tage nach der Eizellentnahme statt


Zusätzlich bieten wir Ihnen weitere Behandlungsmöglichkeiten an, welche die Chancen  für den Eintritt einer Schwangerschaft erhöhen können:


Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie von uns einen Stimulationsplan aus dem genau hervorgeht wann welches Medikament zur Anwendung kommt. Selbstverständlich besprechen wir diesen Plan mit Ihnen zuvor ausführlich und führen Sie in die Handhabung der Medikamente ein.

Was muss vor Behandlungsbeginn noch erledigt werden?

  • Eine Beratungsbescheinigung für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (nach §27a) vom betreuenden Gynäkologen ist Voraussetzung für eine teilweise Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenkasse. Den Vordruck hierfür erhalten Sie von uns.
  • Die Kostenübernahme sollte mit Ihrer Krankenkasse vor Behandlungsbeginn geklärt werden.
  • Bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung muss vor Behandlungsbeginn und falls geplant unmittelbar vor einer Eizellentnahme bei beiden Partnern ein HIV- und Hepatitistest durchgeführt werden. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet.

 

 

3.) Das Ergebnis

14 Tage nach Rückgabe der Embryonen führen wir einen Schwangerschaftstest durch. Weitere 14 Tage später erfolgt eine Ultraschalluntersuchung bei der, in aller Regel, bereits die Fruchthöhle und der Embryo dargestellt werden kann. Die weitere Betreuung  der Schwangerschaft erfolgt dann durch Ihren Gynäkologen.


Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Ihr Praxis-Team