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Kryoleistungen

Bei der IVF und der ICSI-Therapie ist es das Ziel der Stimulationsbehandlung im Rahmen der Follikelpunktion mehrere Eizellen zu gewinnen.

Häufig können bei der Punktion mehr als 3 Eizellen gewonnen und anschließend befruchtet werden.


Bereits am morgen nach der Follikelpunktion zeigt sich wie viele der gewonnen Eizellen befruchtet werden konnten. Das deutsche Embryonenschutzgesetz erlaubt die Rückgabe von maximal 3 Embryonen in die Gebärmutter. Daher werden von den befruchteten Eizellen maximal 3 ausgewählt und zu Embryonen weiterkultiviert. Die übrigen befruchteten Eizellen können im sogenannten Vorkernstadium (d.h. bevor die Zellkerne verschmelzen und so zu einem Embryo geworden sind) in flüssigem Stickstoff eingefroren und gelagert werden. Die Lagerung ist für mehrere Jahre möglich. Sollte sich nach dem Embryotransfer keine Schwangerschaft einstellen, können die eingefrorenen Vorkernstadien aufgetaut, zu Embryonen kultiviert und anschließend in die Gebärmutter transferiert werden (Kryozyklus). Es besteht so erneut die Chance auf den Eintritt einer Schwangerschaft.

Diese sogenannten Kryoleistungen (Einfrieren, Lagerung, Auftauen und Embryotransfer) werden von der Krankenkassen nicht übernommen.

Einfrieren von Spermien

Nicht nur befruchtetete Eizellen können tiefgefroren und gelagert werden. Diese Möglichkeit besteht auch für Hodengewebe oder Sperma. Das Verfahren wird z.B. angewendet um Sperma vor einer geplanten Chemotherapie zu konservieren, auch wenn aktuell kein Kinderwunsch besteht.