Gesetzlich Krankenversicherte
Die Kosten werden bei Vorliegen der folgenden Vorausstzungen in den ersten drei Behandlungszyklen zu 50 % von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet:
- Die Frau ist zwischen 25 und 39 Jahre alt
- Der Mann ist zwischen 25 und 49 Jahre alt
- Die Frau und ihr Partner sind miteinander verheiratet
- Bei keinem der beiden Partner wurde im Vorfeld eine Sterilisation durchgeführt
- Beide Ehepartner sind HIV-negativ und es liegt ein ausreichender Schutz gegen eine Rötelninfektion vor
Sollte eines oder mehrere der oben genannten Merkmale nicht auf Sie zutreffen, erfolgt die Abrechnung als Selbstzahler.
Wie oft können die Maßnahmen durchgeführt werden?
- Insemination im Spontanzyklus, gegebenenfalls nach Stimulation mit Antiöstrogenen: bis zu achtmal.
- Insemination nach hormoneller Stimulation: bis zu dreimal.
- IVF (In Vitro Fertilisation): bis zu dreimal.
- ICSI (Intracytoplasmatische Spermieninjektion): bis zu dreimal.
Ihr Eigenanteil (bei Übernahme von 50 % der Kosten durch die Krankenkasse):
Kosten für die Frau:
| Medikamentenkosten | |||
|---|---|---|---|
| Insemination ohne Stimulation | ca. 55 € | + | ca. 50 € |
| Insemination mit Stimulation | ca. 75 € | + | ca. 375 € |
| IVF | ca. 560 € | + | ca. 800 € |
| ICSI | ca. 740 € | + | ca. 800 € |
Kosten für den Ehemann: ca. 10 €
Bei allen Angaben handelt es sich um Durchschnittswerte, die individuell abweichen können.